Der Archipel behielt sein eigenes Regime
Die Vermietung ohne Fahrer richtet sich nach dem Ley 13/2007 und dem Decreto 72/2012 (Art. 114–126). Verlangt werden eine vorherige Anzeige beim Cabildo Insular, Geschäftsräume, die nicht die Privatwohnung sind, eine Mindestflotte von zwanzig Fahrzeugen, Garagenfläche für ein Viertel dieser Flotte, Altersgrenzen für die Fahrzeuge und eine vom Cabildo abgestempelte Preisliste.
Was das praktisch bedeutet
Jeder rechtmäßige Anbieter von Auto- oder Transportervermietung auf den Kanaren ist ein etabliertes Unternehmen. Für Privatpersonen gibt es hier keinen zulässigen Weg, das eigene Auto zu vermieten — deshalb führt Canarionet Mietangebote ausschließlich von Organisationen.
Wohnmobile fallen nicht unter dieses Gesetz
Das Ley 4/2025 vom 1. August fügte dem Ley 13/2007 den Artikel 2.3 hinzu und nahm die Vermietung von Wohnmobilen aus dessen Anwendungsbereich aus. Mindestflotte, Geschäftsraumpflicht, Altersgrenzen und Preisabstempelung gelten dafür nicht. Welches Regime an dessen Stelle tritt, ist ungeklärt; wir fragen daher nach dem Eintrag im Tourismusregister, ohne die Veröffentlichung davon abhängig zu machen.
Mit Fahrer ist ein völlig anderes Regime
Die Vermietung mit Fahrer ist VTC-Tätigkeit: vorherige Genehmigung des Cabildo, mindestens zehn Fahrzeuge und eigene Regeln. Canarionet führt sie nicht, und nichts auf dieser Seite gilt dafür.
Dies ist eine Darstellung, keine Rechtsberatung
Wir haben sie aus den veröffentlichten Texten erstellt, weil es sonst niemand verständlich tut. Sie wurde noch nicht anwaltlich geprüft, und die Rechtslage ändert sich — das Ley 4/2025 ist neu. Klären Sie Ihren Fall mit einer Fachperson, bevor Sie sich darauf stützen.